Wirtschaft & Unternehmen

> Prävention

> Schadensermittlung

> Beweissicherung

> Schadensabwehr

 

 

 

Die Unterstützung von Unternehmen und Handel im Rahmen von Prävention, Schadensermittlung und Schadensabwehr verlangt kompetente Beratung und aufgabenbezogene Ermittlungen und Einsatz unterschiedlichster Kräfte.

 

Betriebswirtschaftliches Wissen und Denken bezogen auf die internen Abläufe in den betroffenen Unternehmen, sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.

Sicherheitsrelevante Aufgaben im Bereich des Groß- und Einzelhandels stellen an eine Detektei als Dienstleister vielfältige Anforderungen. Der Handel hat gegenwärtig nicht allein unter schwacher Konsumnachfrage und aggressiven Wettbewerb zu leiden, sondern nach wie vor durch hohe Bestandsverluste.

 

Die mit Abstand größte Verlustquelle ist und bleibt weiterhin der Laden– und Personaldiebstahl. Viele dieser Täter sind bandenmäßig strukturiert und veräußern das erlangte Gut quasi sofort weiter. Dabei agieren sie immer häufiger mit hohem Gewaltpotential.

 

Ebenfalls sind einzelne Personen der Führungsebene immer wieder Angriffen von Außen und Innen ausgesetzt. Dabei handelt es sich nicht nur um körperliche Gewalt. Vielmehr sind gerade Führungspositionen immer häufiger auch ruf– und auch betriebsschädigenden Angriffen ausgesetzt.

 

Groß- und Werbeveranstaltungen werden Ziel von betriebsfremden Personen oder Gruppen. Verkaufszentren und Malls oder Präsentationsauftritte werden durch aggressives Auftreten sozialer Randgruppen und Subkulturen zum Teil belagert.

 

Der Einsatz von Personal und Sicherheitstechnik zur Lösung der gestellten Aufgabe ist von der Ziel- und Aufgabenstellung abhängig. Gesetzlichen Vorgaben, Forderungen der Versicherer, das vorhandene Risiko und die aktuelle Gefährdungslage müssen in Relation zum Einsatz von Personal und Technik stehen.

Technische und personelle Lösungen sollten sich stets in den Geschäftsverlauf einordnen und ihn nicht stören.

 

 

 

Wir bieten für alle Problemdarstellungen professionelle Beratung, Unterstützung und Dienstleistungspakete an.

 

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> Vorläufige Festnahme gem. §127 StPO.   

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